Gericht, Lebensstrafe, Leibstrafe

Stadtrundgang Wusterhausen/Dosse – Das Rathaus

Die Stadt Wusterhausen erhielt bereits 1325 das Ober- und Niedergericht und durfte somit auch Leib- und Lebensstrafen aussprechen. Für Wusterhausen wurde das Stendaler Recht als Vorlage herangezogen, wie für Kyritz, Wittstock und Neuruppin auch.

Das mittelalterliche Rathaus wurde durch die Stadtbrände im 17. Jahrhundert in Mitleidenschaft gezogen und brannte 1758 mitsamt dem Stadtarchiv aus. Eine Gerichtslaube oder ein Pranger kann deshalb nicht belegt werden.

Überlieferung

Die älteste Überlieferung zum Rathaus ist neben den Brandmeldungen die älteste Stadtdarstellung (ca. 1720), die noch die gotischen Giebel zeigt. Bezüglich der Gerichtsbarkeit werden in der Aufführung des Rathausinventars von 1744 Handschellen, ein „Springer“ und eine „Jungfrau“ aufgezählt. Dabei dürfte es sich um Gegenstände gehandelt haben, die bei Schandstrafen angewandt wurden.

Wusterhausen/Dosse: Rathaus vor 1854, Theophil Dombrowski, Kopie einer Zeichnung von Karl Altrichter nach einer alten Darstellung

Fakten

Nach der Justizreform von 1849 wurde 1854 das neue Rathaus, diesmal mit Gefängnisanbau, so gebaut, dass das Amtsgericht weiterhin seinen Sitz in Wusterhausen haben konnte. Öffentliche Hinrichtungen gab es nicht mehr und ein praktizierender Scharfrichter war nicht mehr vonnöten.

Weiterführende Informationen

Link: Mehr zur Rathausgeschichte

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